Schlagwort: Treuhandgeldverbindlichkeit

Treuhandgeldverbindlichkeit
BFG Einkommensteuer Unternehmensrecht VwGH

Abweisung beantragter nachträglicher Betriebsausgaben nach § 32 Z 2 EStG 1988

Fremdgelder, über die dem Treuhänder keine Verfügungsgewalt eingeräumt wurde, sind nicht dem Betriebsvermögen seines Unternehmens zugehörig. Derartige Geldbeträge sind in der Gewinnermittlung nicht auszuweisen. Ihrer Aufnahme in die Bilanz kommt bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG die Funktion einer (gewinnneutralen) Evidenzierung zu.