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Deutscher Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß

(APA/red) – Das deutsche BVerfG hat mit Urteil vom 18. 7. 2018, 1 BvR 1675/16 ua, die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Auch die von Unternehmen abzuführenden Beiträge seien mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. Nur die zusätzliche Zahlungspflicht für eine Zweitwohnung wurde vom Ersten Senat beanstandet.