Schlagwort: Drohverlustrückstellung

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BFG: Drohverlustrückstellung bei Rückkaufsverpflichtung im Autohandel

Bei einer Rücknahmeverpflichtung eines bereits veräußerten Wirtschaftsgutes zu einem bestimmten, verbindlich festgelegten Preis, kann bei drohendem Verlust aus diesem Geschäft eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellung) gebildet werden. Die Möglichkeit des Kunden, die Rückkaufsverpflichtung des Verkäufers nicht in Anspruch zu nehmen, sondern den Gegenstand selbst zu verwerten, ändert daran nichts, weil der Verkäufer diesbezüglich nicht disponieren kann.