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Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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Cum-Ex-Geschäfte: Erste Entscheidung des Bundesfinanzgerichts

In Deutschland führten Cum-Ex-Geschäfte zu einem der größten Steuerskandale. Dem deutschen Fiskus ist dadurch ein Milliardenschaden entstanden. Die Aufarbeitung dieses Themas beschäftigte die deutschen Finanz- und Strafgerichte in den letzten Jahren bereits umfassend. Vor kurzem erging auch in Österreich eine erste Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zu einer Cum-Ex-Transaktion.

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VwGH: Freiwillige Abfertigungen sind doch steuerlich absetzbar

Wien – Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte im April 2020 entschieden, dass in Sozialplänen festgelegte freiwillige Abfertigungen im Allgemeinen nicht steuerlich abgesetzt werden können – eine Ausnahme gebe es nur für Arbeitsverträge, die vor 2003 geschlossen wurden. Unternehmen hätten diese Abfertigungen also ihrem Gewinn zurechnen und versteuern müssen. Doch dem hat nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in letzter Instanz widersprochen.

Anerkennung einer Vertragsaufhebung mit anschließendem erneuten Vertragsabschluss zwecks Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gem § 17 GrEStG. (Bild: © iStock/Puttachat Kumkrong)
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Rückerstattung der Grunderwerbsteuer

In einem unlängst vom BFG entschiedenen Fall war zu klären, ob die Stornierung eines Übertragungsvertrages anzuerkennen ist und eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gem § 17 GrEStG zu erfolgen hat, wenn anschließend an die Stornierung des ersten Vertrages zwischen denselben Vertragsparteien ein zweiter, weitgehend inhaltlich identischer, Übertragungsvertrag abgeschlossen wurde.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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Sozialpläne – Finanzministerium: Urteil des Höchstgerichts abwarten

Wien – Freiwillige Abfertigungen und Sozialpläne für Unternehmen dürften aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzgerichts teurer werden, weil die Ausgaben nicht von der Steuer abgezogen werden dürfen. Die Entscheidung stehe „im Einklang mit der geltenden Rechtslage“, hieß es aus dem Finanzministerium zur APA. „Selbstverständlich ist aber das Urteil des Höchstgerichts abzuwarten und zu respektieren.“

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Gerichtsurteil würde Sozialpläne für Unternehmen verteuern

Wien – Ein Urteil des Bundesfinanzgerichts dürften freiwillige Abfertigungen und Sozialpläne für Unternehmen teurer machen, berichtet der „Standard“ (Donnerstag). In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung hat das Gericht erstmals befunden, dass Abfertigungen, die Unternehmen im Rahmen eines Sozialplanes an Mitarbeiter auszahlen, vom Betrieb nicht von der Steuer abgezogen werden dürfen.

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Wirtschaft

VwGH: Einlagen eines Schriftsatzes mit dem Vermerk „persönlich abgegeben“

Ein Schriftsatz befindet sich ab Einlangen in der Einlaufstelle in der Sphäre der Behörde, die sich der Einlaufstelle bedient, was auch dann gilt, wenn es sich um eine gemeinsame Einlaufstelle mehrerer Behörden handelt. Die Unterlassung der (rechtzeitigen) Weiterleitung des Schriftsatzes von der Einlaufstelle an die jeweils zuständige Stelle stellt einen behördlichen Fehler dar.