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Zeitliche Anwendung der Hälfte­steuerbegünstigung

Das BFG befasste sich mit der Frage, ob die Halbsatzbegünstigung für Wasserkraftanlagen gem § 9 Energieförderungs­gesetz 1979 (EnFG) weiterhin in Geltung steht oder bereits ausgelaufen ist – wie dies auch die in §§ 1 bis 6 EnFG normierten Begünstigungen sind. Im Ergebnis verneint das BFG im Einklang mit der Judikatur des VwGH eine zeitliche Befristung des § 9 EnFG. Ein Beitrag von Jan Knesl.

Entscheidung: BFG 27. 10. 2017, RV/2101193/2017 , Revision nicht zugelassen; VwGH 14. 9. 2017, Ro 2015/15/0042
Norm: § 9 Energieförderungs­gesetz 1979

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Der ganze Artikel (BFGjournal 2018, 140) als PDF und bei Lindeonline.

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