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Vergabe öffentlicher Aufträge: Kommission verklagt Österreich wegen Nichteinhaltung von EU-Vorschriften

Europäische Kommission (Bild: © iStock)

Die Kommission hat heute beschlossen, Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Gegenstand der Klage ist ein von der Stadt Wien vergebener Auftrag für den Bau eines neuen Bürogebäudes. Nach Auffassung der Kommission hat die Stadt Wien mit der Direktvergabe – ohne vorherige Ausschreibung – dieses Großauftrags gegen die EU-Vergabevorschriften (RL 2004/18/EG) verstoßen. Die Vergabevorschriften tragen zum effizienteren Einsatz von Steuergeldern bei, da sie sicherstellen, dass öffentliche Aufträge im Rahmen wettbewerblicher, offener, transparenter und geregelter Ausschreibungsverfahren vergeben werden.

Nach Ansicht der Kommission handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Kombination aus Bauauftrag und Mietvertrag, letztlich aber um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags, dessen Hauptzweck die Errichtung des Gebäudes ist. Deshalb hätte der Kommission zufolge eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt und damit anderen potenziell interessierten Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit gegeben werden müssen, wettbewerbsfähige Angebote einzureichen. Der Vertrag könne nicht als reiner Mietvertrag angesehen werden, weil die Entscheidung über die Anmietung des Gebäudes bereits vor dessen Bau getroffen worden sei und die Stadt maßgeblichen Einfluss auf die Bauanforderungen genommen habe.

Die Kommission leitete das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Juli 2016 mit der Übersendung eines Aufforderungsschreibens ein. Im Mai 2018 folgte die Übermittlung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, in der die Kommission Österreich zur Einhaltung der EU-Vergabevorschriften aufforderte.

Da die österreichischen Behörden keine Abhilfemaßnahmen ergriffen haben und das Gebäude nach wie vor vermieten, hat die Kommission nun beschlossen, den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.


Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

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