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SWK.Podcast 02/2019

Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 2 vom Jänner 2019.
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Tagesfragen

Die steuerlichen Neuerungen ab 2019: An dieser Stelle hat sich Thomas Keppert in den Vorjahren noch darüber mokiert, dass über eine künftige Ertragsbesteuerung der Digital Economy in Österreich im Jahr 2017 zwar viel publiziert, aber wenig umgesetzt wurde. Dies hat sich im abgelaufenen Jahr 2018 etwas verbessert. Immerhin wurde das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung mit 1. 7. 2018 in Kraft gesetzt und ist dadurch ab 1. 1. 2019 in den Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien und Polen wirksam geworden. Ferner wurde mit dem Jahressteuergesetz 2018 die Hinzurechnung der Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften zur inländischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage der beherrschenden inländischen Körperschaft ab 1. 1. 2019 eingeführt. Ob aus diesen Maßnahmen gegen die Steuerflucht von international tätigen Unternehmen ein nennenswertes Mehraufkommen für den österreichischen Fiskus resultiert, bleibt abzuwarten.

Mit dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass vom 13. 12. 2018 werden die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2018, die Änderung der Sachbezugswerteverordnung, die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, die Verordnung betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes und die Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung sowie wesentliche Entscheidungen des BFG und höchstgerichtliche Entscheidungen in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 eingearbeitet. Weiters wird die Information des BMF zur Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben vom 11. 12. 2017 als Anhang angefügt.

Steuern

Auch ein rechtswidrig, zB in Untreueabsicht, erzieltes Honorar stellt zunächst eine Betriebseinnahme dar. Die Bildung einer gewinnmindernden Rückstellung für eine allfällige Rückzahlungsverpflichtung ist nur dann möglich, wenn die Inanspruchnahme am Bilanzstichtag, etwa durch Erhebungen der Staatsanwaltschaft, bereits ernsthaft droht. Lesen Sie den Beitrag von Bernhard Renner in der aktuellen SWK.

Die Körperschaftsteuer ist eine komplexe und facettenreiche Abgabenart, die zu schwierigen Auslegungs- und Anwendungsproblemen führen kann. Zu besonderen Problemen kann der mit „Einlagen, Entnahmen und Einkommensverwendung“ übertitelte § 8 KStG führen, wozu ua verdeckte Ausschüttungen zählen. Eine für diesen Vorgang typische Fallkonstellation wird in diesem Beitrag von Melanie Raab vorgestellt und gelöst.

Buchtipp: Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer – Alle wichtigen Bereiche, die in der körperschaftsteuerlichen Praxis Schwierigkeiten bereiten, in 43 Fällen mit Lösungen und Darlegung der theoretischen Grundlagen mit weiterführenden Hinweisen aus Judikatur, Literatur und Verwaltungspraxis: Die von Sebastian Bergmann, Bernhard Renner und Gustav Wurm herausgegebene Beispielsammlung, etwa zu Themen wie Beteiligungen, unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht, Ausschüttungen, Gemeinnützigkeit, Gruppenbesteuerung, Beteiligungserträge oder nichtabzugsfähige Aufwendungen, ist der ideale Begleiter in der Vorbereitung auf Prüfungen an Universitäten und Fachhochschulen oder zum Steuerberater und ein verlässlicher Helfer im Berufsalltag.

Gemäß § 19 Umgründungssteuergesetz muss eine Einbringung ausschließlich gegen Gewährung von neuen Anteilen an der übernehmenden Körperschaft erfolgen. Im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung einer Einbringung wird immer wieder – nicht zuletzt aufgrund des gerade in Konzernkonstellationen geäußerten Wunsches nach Unterbleiben einer Kapitalerhöhung – die Frage nach der Notwendigkeit und Höhe einer Gegenleistung thematisiert. Dieser Beitrag von Florian Thelen soll einen Praxisleitfaden aus rechtsanwaltlicher Sicht bieten.

Das BFG hat in seiner tatrichterlichen Würdigung einen unentgeltlich angebotenen Online-Zugang als unselbständige Nebenleistung zur Druckwerkslieferung qualifiziert. Der VwGH bestätigt das BFG in seinem Spruch, lässt jedoch offen, ob eine unselbständige Nebenleistung vorliegt: Selbst wenn man die Druckwerkslieferung und den unentgeltlich angebotenen Online-Zugang als zwei selbständige Leistungen sieht, entfällt das gesamte Entgelt dennoch auf die Lieferung des Druckwerks, weil die Print-Abonnenten den angebotenen Online-Dienst unentgeltlich (gratis) beanspruchen können. Ein Beitrag von Reinhold Beiser.

Umsatzsteuer-Update Jänner 2019: „Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick von Mario Mayr  bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis. Diesmal unter anderem über Gutscheine, Autobahnvignetten als Zugabe zu Zeitungsabonnements und steuerfreie Bildungsleistungen.

Das Glücksspielgesetz war in den letzten Jahren immer wieder Schauplatz kontroverser Diskussionen und steckt voller unbestimmter Rechtsbegriffe. Viele dieser Fragen wurden bereits vor dem BFG bzw dem VwGH verhandelt und entschieden. Die Frage, wie mit negativen Ergebnissen in einzelnen Monaten bei der Bemessung der Glücksspielabgabe zu verfahren ist, ist jedoch noch ungeklärt. Dieser Beitrag von Hubertus Seilern-Aspang soll erste Lösungsansätze aufzeigen.

Wirtschaft

In Literatur und Praxis findet man regelmäßig betriebswirtschaftliche Fachbegriffe, die zunächst vertraut wirken und die man selbst mitunter laufend verwendet. Dies bewahrt jedoch nicht vor Unschärfen, Fallstricken und Fehlannahmen. Dieses erläutert Josef Baumüller in seinem Glossar den Begriff „Regulatory Capture“.

Angesichts der Unsicherheit in Bezug auf die Ratifizierung des zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarten Austrittsabkommens im Vereinigten Königreich hat die Europäische Kommission Ende Dezember mit der Umsetzung des Aktionsplans für den Notfall begonnen. Das Paket umfasst 14 Maßnahmen für eine begrenzte Anzahl von Bereichen, in denen ein „No-Deal-Szenario“ größere Störungen für Bürger und Unternehmen in der EU27 nach sich ziehen würde.

Aus der jüngsten Rechtsprechung

Markus Achatz, Gerhard Gaedke, Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel bieten eine Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte. Darunter VwGH-Entscheidungen zu Bescheidanpassungen, Verspätungszuschläge und die Unterbrechungswirkung einer Amtshandlung.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.