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Strengere EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Betrug mit unbaren Zahlungsmitteln

Der Rat hat am 9. 4. 2019 die „Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln“ förmlich angenommen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre, um die neuen Vorschriften umzusetzen.


Die Richtlinie soll technologieneutral sein und nicht nur traditionelle unbare Zahlungsmittel wie Bankkarten und Schecks umfassen, sondern auch neue Zahlungsmethoden, die in den letzten Jahren hinzugekommen sind, etwa elektronische Brieftaschen, mobile Zahlungen und virtuelle Währungen.

Zu den wichtigsten Vorschriften gehören:

  • einheitliche Definitionen bestimmter Online-Straftaten wie Hacking und Phishing, denen Computernutzer zum Opfer fallen;
  • einheitliche Vorschriften für Straftäter: ihnen droht je nach Straftat eine Mindeststrafe von drei bis fünf Jahren Gefängnis, wenn ein Richter die nationale „Höchstfreiheitsstrafe“ für Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr verhängt;
  • Hilfe und Unterstützung, damit Opfer ausreichend über ihre Rechte informiert sind und die Bürgerinnen und Bürger wissen, wie sie sich vor derartigem Betrug schützen können;
  • die Klärung der Zuständigkeit der Justiz, damit grenzüberschreitende Betrugsfälle besser verfolgt werden können.

Die Richtlinie enthält Mindestvorschriften, dh es steht den Mitgliedstaaten frei, darüber hinauszugehen und striktere Vorschriften zu erlassen – nicht zuletzt, was eine breiter gefasste Definition der Straftaten oder höhere Strafen betrifft.


⇒   Zur Pressemitteilung des Rats der EU bzw weiterführenden Informationen.

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