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Seit 1. 8. 2019 im Budgetausschuss: Steuerreform 2020, Digitalsteuer, Organisationsreform der Bundesfinanzverwaltung

Einkommenssteuer sinkt - Erleichterung für Unternehmen. (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen) (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)

Zur Umsetzung eines Teils der von der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Steuerreform haben die ehemaligen Koalitionspartner das Steuerreformgesetz 2020 als gemeinsamen Antrag eingebracht.

Vorgesehen sind unter anderem die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige und Bauern, Steuerentlastungen für Geringverdiener, Pensionisten und Kleinunternehmer, die Neuberechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA), Steuerbegünstigungen für erneuerbare Energie sowie eine Anpassung der Tabaksteuer und ein ermäßigter Steuersatz für elektronische Publikationen.

Das Abgabenänderungsgesetz 2020 bringt eine fünfprozentige Digitalsteuer für „Onlinewerbeleister“.

Die österreichische Finanzverwaltung soll mit 1. 7. 2020 auf neue Beine gestellt werden. Der ÖVP-FPÖ-Entwurf zur Finanz-Organisationsreform sieht die Zusammenlegung der vierzig Finanzämter, neun Zollbehörden und weiterer dem Finanzministerium unterstellter Dienstbehörden zu künftig nur mehr fünf Ämtern vor.

Um die Umsetzung des für 2020 geplanten Teils der Steuerreform, die Digitalsteuer sowie die Neuorganisation der Finanzverwaltung noch vor der Nationalratswahl auf den Weg zu bringen, wurden die entsprechenden Vorlagen für den Budgetausschuss bis 1. 9. 2019 fristgesetzt.

⇒   Zur Parlamentskorrespondenz 834 vom 1. 8. 2019.

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