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EU erlaubt Pilotprojekt gegen Mehrwertsteuerbetrug

Reduzierte MwST-Sätze für E-Books beschlossen - Überwachung von Barmitteltransfers verschärft. (Bild: © Europäische Union) Reduzierte MwST-Sätze für E-Books beschlossen - Überwachung von Barmitteltransfers verschärft. (Bild: © Europäische Union)

Luxemburg (APA) – Die EU-Finanzminister haben am Dienstag in Luxemburg grünes Licht für ein Pilotprojekt gegen den Mehrwertsteuerbetrug gegeben. Damit kann nach jahrelanger Diskussion Tschechien ein solches Projekt demnächst umsetzen. Ohne weitere Diskussion wurde unter österreichischem EU-Vorsitz auch die reduzierten Mehrwertsteuersätze auf E-Books und andere elektronische Publikationen beschlossen.

Rumänien gab seinen Vorbehalt gegen das sogenannte Reverse-Charge-System in letzter Minute auf. Damit ein EU-Land den „Reverse Charge-Mechanismus“ anwenden kann, müssen mindestens 25 Prozent der Mehrwertsteuerlücke auf Karussellbetrug zurückzuführen sein. Außerdem kommen nur Waren und Dienstleistungen über einem Schwellenwert von 17.500 Euro pro Transaktion in Frage, und nur bis zum 30. Juni 2022.

„Diese Richtlinie wird eine Lösung für Mitgliedstaaten bringen, die in ihrem Land mit Karussellbetrug konfrontiert sind“, sagte der amtierende EU-Ratsvorsitzende und Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP). „Es ist eine außergewöhnliche Maßnahme und zeitlich befristet, die sich als effizient im Kampf gegen MwSt-Betrug erweisen kann.“

Zu den reduzierten MwSt-Sätzen auf E-Books sagte Löger, der Vorschlag sei Teil der EU-Bemühungen zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems für die digitale Wirtschaft. Er ermögliche es der EU, mit dem technologischen Fortschritt Schritt zu halten.

Außerdem einigten sich die Finanzminister auf kleinere Gesetzesänderungen beim EU-Mehrwertsteuersystem, die ab 2020 wirksam werden. Sie betreffen etwa Vereinfachungen bei Warenlieferungen und Kriterien bei Kettentransaktionen.

Verschärft wird auch eine EU-Verordnung zur Überwachung von Bargeldtransfers in die EU und aus der EU. Mit dem neuen Rechtsakt wird die Vorschrift erweitert, wonach jede Person, die in die EU einreist oder aus der EU ausreist und Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mitführt, dies bei den Zollbehörden melden muss. Die Verordnung gilt auch für Schecks, Travellerschecks, Prepaid-Karten und Gold, sie wurde nunmehr auf Barmittel im Post-, Fracht- oder Kurierverkehr ausgedehnt. Die Behörden können alle Sendungen, Pakete oder Verkehrsmittel kontrollieren, die unbegleitete Barmittel enthalten können.

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