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Digitaler Binnenmarkt: EU-Verhandlungsführer einigen sich auf Festlegung neuer Vorschriften für mehr Fairness bei Handelspraktiken von Online-Plattformen

Online (Bild: © iStock)

Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission haben nun eine politische Einigung über die allerersten Vorschriften erzielt, die ein faires, transparentes und berechenbares Geschäftsumfeld für Unternehmen und Händler bei der Nutzung von Online-Plattformen schaffen sollen.


Als Teil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt gelten die neuen Vorschriften für die gesamte Online-Plattformwirtschaft – etwa 7.000 in der EU tätige Online-Plattformen oder -Marktplätze. Darunter befinden sich sowohl weltweit tätige Giganten als auch sehr kleine Start-ups, die dennoch häufig über erhebliche Verhandlungsmacht gegenüber gewerblichen Nutzern verfügen. Einige Bestimmungen gelten auch für Suchmaschinen, insbesondere in Bezug auf die Transparenz des Rankings.

Die neuen Vorschriften betreffen die folgenden Punkte:

1. Verbot bestimmter unlauterer Praktiken

  • Keine plötzlichen, unbegründeten Kontensperrungen: Nach den neuen Vorschriften können digitale Plattformen ein Verkäuferkonto nicht mehr ohne triftigen Grund und Einspruchsmöglichkeiten sperren. Außerdem muss die Plattform das Verkäuferkonto wieder freischalten, wenn die Sperrung irrtümlich erfolgt ist.
  • Klare und verständliche Bedingungen und Vorankündigung von Änderungen: Die Geschäftsbedingungen müssen leicht verfügbar und in klarer und verständlicher Sprache abgefasst sein. Wenn diese Bedingungen geändert werden, muss dies mindestens 15 Tage vorab angekündigt werden, damit die Unternehmen ihre Geschäftspraktiken an diese Änderungen anpassen können. Erfordern diese eine komplexe Anpassung, verlängern sich die Kündigungsfristen.

2. Mehr Transparenz bei Online-Plattformen

  • Transparentes Ranking: Marktplätze und Suchmaschinen müssen die wichtigsten Parameter offenlegen, die sie für das Ranking von Waren und Dienstleistungen auf ihrer Website verwenden, damit die Verkäufer wissen, wie sie ihre Präsenz optimieren können. Die Vorschriften sollen den Verkäufern helfen und die Manipulation des Rankingsystems vermeiden.
  • Obligatorische Offenlegung einer Reihe von Geschäftspraktiken: Einige Online-Plattformen bieten nicht nur einen Marktplatz, sondern sind gleichzeitig selbst Verkäufer auf demselben Marktplatz. Nach den neuen Transparenzvorschriften müssen die Plattformen alle Vorteile offenlegen, die sie ihren eigenen Produkten gegenüber jenen Dritter möglicherweise geben. Ferner müssen sie offenlegen, welche Daten sie erheben und wie sie sie nutzen, insbesondere wie diese Daten an andere Geschäftspartner weitergegeben werden. Für personenbezogene Daten gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung.

3. Neue Wege zur Streitbeilegung

  • Alle Plattformen müssen ein internes System zur Bearbeitung von Beschwerden einrichten, um gewerbliche Nutzer zu unterstützen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind nur kleinste Plattformen nach Mitarbeiterzahl bzw Umsatz.
  • Die Plattformen werden den Unternehmen mehr Möglichkeiten bieten müssen, potenzielle Probleme mithilfe von Mediatoren zu lösen.

4. Durchsetzung

  • Unternehmensverbände werden in der Lage sein, die Plattformen vor Gericht zu bringen, um eine etwaige Nichteinhaltung der Vorschriften zu beenden. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten bei Bedarf Behörden benennen, die Durchsetzungsbefugnisse besitzen und an die sich Unternehmen wenden können.

Nächste Schritte: Die neuen Vorschriften werden 12 Monate nach ihrer Annahme und Veröffentlichung in Kraft treten und innerhalb von 18 Monaten danach einer Überprüfung unterzogen. So wird sichergestellt, dass sie mit dem sich rasch entwickelnden Markt Schritt halten. Die EU hat außerdem eine spezielle Beobachtungsstelle für Online-Plattformen eingerichtet‚ um die Entwicklung des Marktes und die wirksame Umsetzung der Vorschriften zu überwachen.

Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

Zum Fact-Sheet: Fragen und Antworten.

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