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Allgemein Rechtsprechung

Dezember-Session des VfGH hat begonnen

(Bild: ©VfGHAchim Bieniek) (Bild: ©VfGHAchim Bieniek)

Die Mitglieder des VfGH sind zur letzten Session des laufenden Jahres zusammengetreten. Auf dem Programm stehen unter anderem die Gesetzesprüfung zum Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Ehe und mehrere Rechtssachen im Zusammenhang mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung.

Das LVwG Niederösterreich hat die Aufhebung von Bestimmungen des Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes beantragt. Dabei geht es um die betragsmäßige Deckelung der Leistungen, wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben, sowie eine Wartefrist. Der Vorarlberger Landesvolksanwalt geht gegen Bestimmungen in der Vorarlberger Mindestsicherungsverordnung vor.

Das BVwG wiederum hat beim VfGH die Aufhebung von Bestimmungen des BWG beantragt. Hintergrund ist eine von der FMA gegen ein Kreditinstitut verhängte Strafe von 953.700 Euro. Die Höchststrafe laut BWG (10 % des jährlichen Gesamtnettoumsatzes) hätte im konkreten Fall sogar mehr als 3 Mio Euro betragen. Strafen in dieser Höhe fallen nach Ansicht des BVwG aber in den „Kernbereich der Strafgerichtsbarkeit“. Das BVwG hat daher Bedenken, ob eine Verwaltungsbehörde wie die FMA mit einer derartigen Strafbefugnis ausgestattet sein darf oder ob derartige Strafen nicht den ordentlichen Gerichten vorbehalten sein müssten.

Dem VfGH liegen schließlich auch Anträge des LVwG Oberösterreich auf Aufhebung eines Beschlusses der Fachgruppe Holzindustrie in der Wirtschaftskammer Oberösterreich betreffend die Grundumlage 2016 vor. Das LVwG Oberösterreich ist unter anderem der Auffassung, dass die Art der Berechnung der Umlage gleichheitswidrig sei. Die Session dauert bis 15. 12. 2017. Vorerst ist keine mündliche Verhandlung vorgesehen.

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