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Deutsches Kabinett segnet Paket gegen Steuerbetrug im Onlinehandel ab

Verkäufer sollen für Umsatzsteuerbetrug haften - Finanzminister rechnet mit Zusatzeinnahmen von mehreren hundert Mio. Euro. (Bild: © Deutscher Bundestag/Achim Melde) Verkäufer sollen für Umsatzsteuerbetrug haften - Finanzminister rechnet mit Zusatzeinnahmen von mehreren hundert Mio. Euro. (Bild: © Deutscher Bundestag/Achim Melde)

Berlin (APA/dpa/red) – Internet-Plattformen wie eBay oder Amazon sollen in Deutschland künftig für Umsatzsteuerbetrug bei Verkäufen über ihre Seiten haften. Das erstmals unter der Leitung von Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) tagende Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dadurch sollen die Steuereinnahmen des Staates um mehrere hundert Mio. Euro im Jahr erhöht werden.

„Wir beenden die illegale Praxis mancher Händler auf elektronischen Marktplätzen, die Umsatzsteuer hinterziehen und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen“, sagte Scholz der Deutschen Presse-Agentur. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Ab 2019 sollen die Online-Marktplätze für die Umsatzsteuer ihrer Händler generell in Haftung genommen werden.

Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer

Nur wenn die Unternehmen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, haften sie nicht selbst. Der Online-Handel wächst seit Jahren kräftig – besonders Händler aus Fernost zahlen immer wieder beim Verkauf ihrer Waren auf Internetmarktplätzen keine Umsatzsteuer.

Die Hoffnung ist, dass der Staat hier bald deutlich steigende Steuereinnahmen verbuchen kann. Bisher liegt die Versteuerungspflicht bei den Händlern, die die Plattformen zum Verkauf von Waren nutzen. „Damit schützen wir alle steuerehrlichen Unternehmen und sorgen auch für einen fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland“, begründete Scholz die verschärften Regeln.

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