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Das bringt 2019 – Den Familienbonus, aber nicht für alle gleich hoch

Bis zu 1.500 Euro Steuerbonus pro Kind und Jahr - Geringverdiener erhalten weniger oder nichts - 98 Prozent der Familien profitieren. (Bild: © iStock) Bis zu 1.500 Euro Steuerbonus pro Kind und Jahr - Geringverdiener erhalten weniger oder nichts - 98 Prozent der Familien profitieren. (Bild: © iStock)

Wien (APA) – Der Familienbonus ist ein Vorzeigeprojekt der ÖVP-FPÖ-Koalition und mit Kosten von 1,5 Mrd. Euro eine der teuersten Maßnahmen des ersten Regierungsjahres. Ab 2019 steht Familien eine Steuersenkung von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr zu. Vorausgesetzt wird aber ein entsprechend hohes Einkommen: Wer wenig verdient, wird von der Steuersenkung nicht voll profitieren – oder erhält nichts.

WIE HOCH IST DER FAMILIENBONUS?

Der Familienbonus ist ein Absetzbetrag von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Für ältere Kinder gibt es 500 Euro, so lange sie noch Familienbeihilfe beziehen. Der Familienbonus wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen. Um ihn für mehrere Kinder voll auszuschöpfen, ist aber ein entsprechend hohes Einkommen nötig. Denn der Familienbonus ist nicht „negativsteuerfähig“. Sprich: er kann nicht höher sein, als die jeweils fällige Lohnsteuer.

ERHALTEN GERINGVERDIENER GAR NICHTS?

Nein. Wer so wenig verdient, dass gar keine Lohnsteuer fällig wird (14.000 Euro pro Jahr), hat in vielen Fällen Anspruch auf den „Kindermehrbetrag“. Dieser ist mit 250 Euro pro Kind und Jahr allerdings niedriger als der Familienbonus. Außerdem steht er nicht allen Familien zu: Anspruch haben Alleinerzieher und Alleinverdiener, nicht aber Familien mit zwei Geringverdienern. Arbeitslose und Mindestsicherungsbezieher erhalten den Kindermehrbetrag nur, wenn sie im jeweiligen Jahr weniger als elf Monate arbeitslos oder in Mindestsicherung waren.

WIE HOCH MUSS DAS EINKOMMEN SEIN?

Um den Familienbonus für ein Kind voll auszuschöpfen, muss ein Elternteil zumindest 1.700 Euro brutto pro Monat verdienen. Für zwei Kinder sind laut „Brutto-Netto-Rechner“ des Finanzministeriums (http://go.apa.at/PSDTOJE6) 2.200 Euro monatlich nötig. Das entspricht 30.800 Euro pro Jahr und ist etwas weniger als das österreichische Durchschnittseinkommen (31.752 Euro Jahresbrutto 2016). Um den Bonus mit drei Kindern voll auszuschöpfen, sind 3.000 Euro monatlich nötig (42.000 Euro Jahresbrutto). Wer weniger verdient, erhält auch weniger Steuergutschrift.

KANN DER BONUS AUFGETEILT WERDEN?

Ja. Sind beide Eltern erwerbstätig, können sie den Familienbonus im Verhältnis 50:50 aufteilen – und zwar wahlweise auch nur für einzelne Kinder.

Getrennt lebende Eltern müssen dafür nachweisen, dass sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Außerdem können getrennte Eltern den Familienbonus auch im Verhältnis 90:10 aufteilen. Dies ist allerdings nur in einer Übergangsfrist bis 2021 möglich.

WIE VIELE FAMILIEN WERDEN PROFITIEREN?

Laut einer aktuellen Berechnung des Wirtschaftsforschungsinstituts werden 883.400 Haushalte den Familienbonus zumindest teilweise ausschöpfen können. Weitere 107.400 Haushalte können den „Kindermehrbetrag“ beantragen.

Damit erreicht die Reform rund 98 Prozent der Familien in Österreich. Etwa 25.300 Familien gehen leer aus. In Summe kostet der Familienbonus nach Angaben der Regierung 1,5 Mrd. Euro, im Gegenzug werden Steuererleichterungen in Höhe von 300 Mio. Euro gestrichen (Kinderfreibetrag, Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten).

WAS GILT FÜR KINDER IM AUSLAND?

Für Kinder in EU- und EWR-Staaten wird der Familienbonus an die dortige Kaufkraft angepasst. Sprich: In nordeuropäische Länder wird mehr ausgezahlt, in osteuropäische weniger. Ob das zulässig ist, wird – wie bei der Indexierung der Familienbeihilfe – wohl der Europäische Gerichtshof klären.

WIE WIRD DER FAMILIENBONUS BEANTRAGT?

Arbeitnehmer beantragen den Familienbonus entweder im Nachhinein beim Lohnsteuerausgleich 2020 oder schon im Vorfeld, damit er bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt wird. Das nötige Formular gibt es u.a. auf der Homepage des Finanzministeriums (http://go.apa.at/ZxdDTjQj).

Selbstständige müssen den „Familienbonus“ im Nachhinein mit der Einkommensteuererklärung einfordern. Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten läuft im Gegenzug aus und kann beim Lohnsteuerausgleich für 2018 ein letztes Mal geltend gemacht werden.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.