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BMF: Verbrauchsteuerrechtliche Behandlung von Biermischgetränken (Radlererlass)

Im Interesse einer einheitlichen Vorgehensweise betreffend die verbrauchsteuerrechtliche Behandlung von Biermischgetränken wurde am 18. 4. 2019 der sogenannte Radlererlass (BMF-010220/0085-IV/5/2019) veröffentlicht. Der Erlass enthält einerseits die Regelung betreffend die verbrauchsteuerrechtliche Behandlung von Biermischgetränken sowie andererseits die Regelung der Vorgehensweise betreffend bereits entrichtete Biersteuer für Biermischgetränke.

⇒   Zum Erlass.

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