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BMF: Umrechnungskurse zur Ermittlung des Zollwertes per 1. 5. 2019

Mit Richtlinie des BMF vom 1. 5. 2019, BMF-420100/0015-III/6/2019, wurden die Umrechnungskurse zur Ermittlung des Zollwertes sowie zur Berechnung der Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer), der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und von in ausländischer Währung ausgedrückten Versicherungsprämien (Zollwertkurse) per 1. 5. 2019 kundgemacht.

⇒   Zur BMF-Richtlinie.

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