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Allgemein BFGjournal Verfahren Verfahrens- und Organisations­recht

BFG: Keine Darstellung der Wiederaufnahmegründe im Außenprüfungsbericht

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Entscheidung: BFG 25. 9. 2018, RV/7103324/2017 (Revision nicht zulässig).

Norm: § 303 Abs 4 BAO.

Rechtssätze: 

  • Zur Klarstellung, ob eine amtswegige Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs 4 BAO alt dem Gesetz gemäß verfügt worden ist, hat die Behörde die zeitliche Abfolge des Bekanntwerdens der maßgebenden Tatsachen und Beweismittel zu erheben und in der Begründung ihres Bescheides kontrollierbar darzustellen.
  • Ebenso wie der Verweis auf eine unzutreffende Textzahl eines Prüfungsberichts eine Wiederaufnahme nicht zu begründen vermag, liegt keine ordnungsgemäß begründete Wiederaufnahme vor, wenn die Textzahl „Wiederaufnahme des Verfahrens“ auf überhaupt keine andere Textzahl verweist.
  • Bedient sich die Behörde bei der Begründung ihres Bescheides einer unzureichenden Formulierung, geht dies zu Lasten der Behörde und nicht des Steuerpflichtigen.

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