SWI 2019, 86
Dinner shows, a combination of entertainment and a multi-course menu, enjoy great popularity. Recently, the German Federal Fiscal Court (BFH) had to decide whether dinner shows, which are to be seen as a bundle of services, are taxed jointly with the standard VAT rate or whether the reduced rate for artists’ performances can be applied to the related services.
BFGjournal 2019, 11
Die unbeschränkt steuerpflichtigen Bereiche (zB bestimmte Betriebe) gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Körperschaften sind von deren beschränkt steuerpflichtigen Bereichen (zB bestimmte Kapitaleinkünfte und private Grundstücksveräußerungen) klar zu trennen. Somit kann der Freibetrag für begünstigte Zwecke nur vom unbeschränkt teilsteuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden und entfaltet auch bei einer Veranlagungsoption für beschränkt steuerpflichtige Einkünfte keine Wirkung.
SWK 2/2019, 56
Auch ein (straf)rechtswidrig, zB in Untreueabsicht, erzieltes Honorar stellt zunächst eine Betriebseinnahme dar. Die Bildung einer gewinnmindernden Rückstellung für eine allfällige Rückzahlungsverpflichtung ist nur bzw erst dann möglich, wenn die Inanspruchnahme am Bilanzstichtag, etwa durch Erhebungen der Staatsanwaltschaft, bereits ernsthaft droht (VwGH 18. 10. 2018, Ra 2017/15/0085, 0086).
SWK 36/2018, 1564
Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die sich seit dem letzten Körperschaftsteuer-Update ergebenen Neuerungen im Körperschafts- und Umgründungssteuerrecht. Es gilt dabei insbesondere, die Rechtsprechung des VwGH bzw des BFG zu bestimmten Themen des KStG und UmgrStG darzustellen.
TPI 2018, 321
Das BMF hat bei Anträgen gemäß § 48 BAO nach Ermessen zu beurteilen, ob eine unilaterale Entlastung von der Doppelbesteuerung tatsächlich erforderlich ist. Im vorliegenden Fall kam es in Folge von Außenprüfungen zur Korrektur von Verrechnungspreisen, wobei vom Steuerpflichtigen weder im Inland noch im Ausland Rechtsmittel ausgeschöpft wurden. Die Antragstellerin drang daher mit ihrem auf Entlastung gerichteten Antrag nicht durch. Unilaterale Entlastungen gemäß § 48 BAO können im Zuge eines Verständigungsverfahrens auch zeitlich befristet erfolgen.
SWK 34-35/2018, 1509
„Freiberufler“ sind vielseitig tätig, etwa im Gesundheitswesen, als Techniker, Berater oder Künstler. Gemeinsam ist diesen Berufen, dass sie vorrangig auf persönlichem Know-how und individuellen Fähigkeiten beruhen. Fast jeder Freiberufler muss sich aber in seiner unternehmerischen Laufbahn auch mit deren Ende und Bemühungen auseinandersetzen, diesen finalen Schritt möglichst „steueroptimal“ zu gestalten. Ein aktuelles Werk stellt diese Situation umfassend und praxisnahe dar. Einige für Freiberufler typische Aspekte daraus seien im Folgenden beleuchtet.
SWK 31/2018, 1370
Bei getrennt lebenden Elternteilen ist die Anrufung des Gerichts im Kontaktrechtsstreit in Bezug auf das gemeinsame Kind idR zunächst nicht zwangsläufig. Kommt jedoch eine einvernehmliche Regelung nicht zustande, ist die Herbeiführung einer gerichtlichen Regelung erforderlich. Erweist sich dabei der vom jeweiligen Elternteil eingenommene Standpunkt als berechtigt, kann eine aufgezwungene Prozessführung vorliegen. Damit verbundene, auch außergerichtliche, Rechtsanwaltskosten sind allerdings mangels Anwaltspflicht nach aktueller VwGH-Judikatur grundsätzlich nicht zwangsläufig (VwGH 25. 7. 2018, Ro 2018/13/0002).
Renner: SWK 25/2018, 1127
Im Eigentum einer Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) stehende Grundstücke stellen – außerhalb der steuerlichen Fiktion des Betriebes gewerblicher Art (BgA) – kein Betriebsvermögen dar. Veräußert daher eine KöR Grundstücke, die nicht einem BgA zuzurechnen sind, tätigt sie eine „private Grundstücksveräußerung“ iSd § 30 EStG 1988. Dies entspricht der mit dem 1. StabG 2012 verfolgten Absicht des Gesetzgebers, die Steuerpflicht grundsätzlich auf Grundstücksveräußerungen von KöR auszudehnen (VwGH 27. 6. 2018, Ro 2016/15/0025).
Geringer/Renner: SWK 23-24/2018, 1083
Häufig scheitert eine steuerliche Begünstigung gemeinnütziger Einrichtungen bereits „an der Wurzel“, weil die Satzung mangelhaft ist. Die folgende Checkliste fasst Muss- und Kann-Bestandteile der Rechtsgrundlage gemeinnütziger Körperschaften zusammen und soll bei der Erstellung, Überprüfung und Überarbeitung von Statuten eine Orientierungshilfe bieten.